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Ratgeber über Pools, Filteranlagen und zur Poolpflege

Darf ich einen Pool im Garten aufstellen: Was ist zu beachten?

Dieses Thema kann von zwei Seiten betrachtet werden. Einerseits müssen Sie darauf achten, ob es rechtlich zulässig ist, einen Pool im Garten aufzustellen und andererseits sollten Sie – vorausgesetzt es ist nicht Ihr Garten – den Eigentümer fragen. Dieser Beitrag widmet sich daher der spannenden Frage: Darf ich einen Pool im Garten aufstellen?

Den Pool auf fremden Grund errichten?

Wenn Sie selbst Besitzer des Gartens bzw. des Grundstücks sind, auf dem der Pool errichtet werden soll, brauchen Sie erst einmal niemanden Fragen, ob Sie einen Pool aufstellen dürfen.

Sind Sie aber in einem Haus eingemietet oder haben eine Wohnung mit kleinem Garten, die sich nicht in Ihrem Besitz befindet, kann es schon schwieriger werden. Als erstes sollten Sie in dem Mietvertrag nachsehen, ob diese bauliche Veränderung überhaupt gestattet wird und wenn ja, in welchem Umfang Sie einen Pool errichten dürfen. Finden Sie im Mietvertrag nichts, sollten Sie jedenfalls aber mit dem Vermieter sprechen, da es ansonsten zu Streit kommen kann – und solche Streitereien können oft böse enden …

Sind Sie Miteigentümer in einer Wohnungsgemeinschaft, sollten Sie ebenfalls den Kaufvertrag studieren. Dort steht sehr oft, dass entweder alle Miteigentümer oder eine gewisse Prozentzahl zustimmen müssen. Das sollten Sie natürlich auch erledigen, um spätere Diskussionen zu vermeiden.

Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Haben Sie das erledigt, müssen Sie sich noch um eine allfällige Baugenehmigung kümmern. Hier kann ich Ihnen nur ans Herz legen, sich mit der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, auf dem Sie den Pool aufstellen möchten, ins Einvernehmen zu setzen. Die örtlichen Bauämter wissen nämlich meistens am besten Bescheid, welche Bewilligung Sie benötigen.

In Baugesetzen viele Länder sind Poolanlagen bis zu einer gewissen Größe meldefrei. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, sondern lassen Sie sich von der Gemeinde beraten.

Was ist sonst noch zu beachten?

Hier noch ein paar Tipps, damit das Poolaufstellen nicht zum Streitfall wird:

Haben Sie Wohnungseigentum mit Garten und darunter liegt eine Tiefgarage? Dann werden Sie sich auch genau erkundigen müssen, ob die Decke einen Pool aushält. Schließlich können relativ punktuell lasten von mehreren Tonnen auftreten, was zur echten Lebensgefahr werden kann.

Auch wenn Ihr Pool meldefrei ist: Ein nettes Gespräch mit Nachbarn über Ihren Plan ist sicherlich kein Fehler, zumal auch die Poolpumpe Lärm machen kann.

Apropos Nachbarn: Stellen Sie Ihr Pool nicht direkt an die Grundgrenze. Das führt in vielen Fällen zu Unmut und schränkt die Nutzbarkeit des Pools ein, weil Sie eine Seite nicht mehr erreichen. Erfahren Sie übrigens hier, welcher Pool bei unebenen Boden empfehlenswert ist.

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